Zusammenfassung
Die notdienstliche Versorgung von Apotheken in Deutschland ist gesetzlich geregelt und verpflichtend. 484.000 Nacht- und Notdienste leisten deutsche Apotheken jedes Jahr. Rund 1.300 Apotheken haben jede Nacht und jeden Feiertag geöffnet um die Bevölkerung mit lebenswichtigen Arzneimitteln zu versorgen. 20.000 Patienten pro Tag nehmen diesen Service in Anspruch.

Ländliche Versorgunsgbezirke für Apotheken wachsen
Um vor allem die Versorgung auf dem Land und in entlegenen Gebieten zu sichern erhält die Apotheke für jeden Volldienst, der von mindestens 20:00 bis 6:00 geleistet wurde, einen durchschnittlichen Zuschuss von 265€. Diese Pauschale sichert beispielsweise, wie die Apotheke Adhoc berichtet, das Bestehen der Insel-Apotheke auf Helgoland und so die medizinische Versorgung der 1.300 Einwohner und der jeden Sommer auf die Insel strömenden Touristen. Sie ist die einzige Apotheke auf der Insel. Somit hat der Besitzer Herr Carsten Hase immer abrufbar und bei entsprechendem Bedarf innerhalb von zwei Stunden in der Apotheke zu sein. Für diese ständige Bereitschaft, erhält der Apotheker auch einen fast sechsstelligen Zuschuss in Höhe von 96.000€ pro Jahr. Ohne diesen Zuschuss könnte die Apotheke, aufgrund der geringen Einnahmen und der ständigen Bereitschaft, nicht bestehen.
Im Gegensatz zu dem Sonderfall der abgelegenen Insel-Apotheke hat eine städtische Apotheke beispielsweise in München lediglich 24-mal Notdienst im Jahr, eine beispielhafte ländliche Apotheke dagegen 74-mal im Jahr. Die Landesapothekenkammer regelt welche Apotheke im jeweiligen Bezirk Nacht- und Notdienst zu leisten hat.
Eigenverantwortliche Zuteilung der Notdienste für Apotheken in Sachsen
Natürlich gibt es durch diese fremde Zuteilung stets Unzufriedene und ungerechte Verteilungen. Das Land Sachsen hat sich deshalb ein etwas anderes System ausgedacht. Zwar hat die Landeskammer immer noch das letzte Wort, doch die Kollegen übernehmen die Verteilung der Notdienste selbst. Für jedes Gebiet gibt es einen formlos bestimmten Verantwortlichen, der die zu leistetenden Dienste möglichst gerecht auf die Kollegen zu verteilen versucht. Die Mitglieder der Kammer werden anschließend über die Planung informiert und sofern die Mehrheit zustimmt werden die Bescheide verschickt. Sachsen selbst ist zufrieden und stolz auf diese Regelung. Im Gegensatz zu einer weniger arbeitsintensiven, automatischen Zuteilung mithilfe eines Computer Programmes bestärkt diese Methode die Selbstverwaltung der Apotheker. Außerdem verhindert es Beschwerden über die Verteilung der Dienste.
Quelle: Die Apotheke – Zahlen, Daten, Fakten 2016 von der ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände)
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