1. Allgemeines
Das Hochschulstipendium ist eine Initiative des Deutschen Apotheker Service, einer eingetragenen Marke der Talentzeit GmbH. Es ermöglicht Pharmaziestudierenden und Auszubildenen PTA und PKA die Chance auf ein Stipendium unabhängig von Studienleistungen oder Ausbildungleistung oder der sozialen Herkunft.
Teilnahmeberechtigt für das Pharamzie-Stipendium sind alle Personen, die aktuell an einer deutschen Hochschule für den Studiengang Pharmazie eingeschrieben sind. Teilnahmeberechtigt für das PKA und PTA Stipendium sind alle Personen, die aktuell an eine Ausbildung als PTA oder PKA absolvieren.
Eine Altersbeschränkung gibt es nicht.
Es werden jeweils ein Geld-Stipendium in Höhe von 1.000 € und ein Weiterbildungs-Stipendium in Höhe von 300 € für jede der drei Berufsgruppen (PKA,PKA, Pharmazie) vergeben.
Die genannten Beträge beziehen sich auf die Gesamthöhe des jeweiligen Stipendiums. Die Auszahlung des Geld-Stipendiums erfolgt per Überweisung in quartalsweisen Teilbeträgen. Die Weiterbildungs-Stipendien erlauben die freie Auswahl von Weiterbildungen bei vorausgewählten Anbietern.
Wer BAföG bezieht, muss sich das Stipendium auf sein BAföG anrechnen lassen, da es weder zweckgebunden noch leistungsabhängig ist.
2. Bewerbungsformular
Die Bewerbung für das Stipendium ist vollständig kostenlos. Mit der Einreichung der Bewerbungsunterlagen entsteht kein automatischer Anspruch auf den Erhalt eines Stipendiums der Talentzeit GmbH.
Es gibt zwei Möglichkeiten, sich für unser Stipendium zu bewerben.
2.1 Bewerbung in Textform
Bewerber:innen haben die Möglichkeit, sich in Textform zu bewerben. Dazu muss nur das entsprechende Formular abgesendet werden und die Bewerbungsfragen beantwortet werden.
2.2 Bewerbung mit einem Video
Darüber hinaus können Bewerber:innen sich in Videoform bewerben. Dazu muss das Formular auf der ensprechenden Seite ausgefüllt werden und der Redaktion im Anschluss das Video übermittelt werden.
Den Bewerber:innen können dabei selber entscheiden, über welchen Kanal sie das Video an unsere Redaktion übermitteln.
Das Video kann an folgende E-Mailadresse übermittelt werden: stipendium@deutscher-apotheker-service.de
Wir übernehmen dabei keine Verantwortung für den Schutz der Daten und Dateien, die bei einem Drittanbieter hochgeladen werden.
3. Vergabeverfahren
3.1 Kriterien
Eine interne Jury wertet die Bewerbungen aus und wählt die bis zu 15 besten der jeweiligen Berufsgruppe aus. Neben der Plausibilität der Antworten ist insbesondere die Motivation und Kreativität der Antworten besonders wichtig. Bei einer Videoeinreichung ist eine kreative Darstellungsform leichter zu verwirklichen, weshalb wir diese Einreichungsform empfehlen.
3.2 Richtigkeit der Angaben im Bewerbungsprofil und Mehrfachprofile
Mit der Eingabe der persönlichen Daten und dem Ausfüllen des Bewerbungsformulars garantiert der Teilnehmer die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben. Die Erstellung mehrerer Bewerbungen ist ausdrücklich untersagt und führt zur Disqualifikation.
3.3 Vorauswahl
Nach Eingang der Bewerbungen wählt die Talentzeit GmbH bis zu 15 Bewerbungen aus und setzt sich mit diesen Bewerber:innen in Verbindung. Die eingereichten Bewerbungsunterlagen werden dabei von Mitarbeitern der Talentzeit GmbH gesichtet, wobei jeder Sichtende den Bewerbungen zwischen 1-5 Punkte zuteilt, woraus sich dann ein Gesamtplatzierung ergibt.
3.4 Kontaktaufnahme
Die Kontaktaufnahme für die ausgewählen Bewerber:innen der Vorauswahl kann telefonisch (optionales Feld) oder auch per E-Mail (Pflichtfeld) erfolgen. Diese Kontaktaufnahme kann bereits am Tag nach dem Bewerbungsschluss beginnen und die letzten Kontaktaufnahmen werden maximal zwölf Werktage später erfolgen. Reagieren Bewerber:innen in diesem Zeitraum nicht auf die Anfragen binnen fünf Werktagen, führt dies zum Ausschluss vom Auswahlverfahren führen.
3.5 Verifikation
Zur Überprüfung der Angaben der vorausgewählten Kandidaten und zur Einhaltung der Teilnahmebedingungen muss die Talentzeit GmbH eine Verifikation verlangen. Hierzu müssen die Bewerber:innen seine gültige Immatrikulationsbescheinigung oder eine Ausbildungsbescheinigung an die Talentzeit GmbH senden. Weigern sich Bewerber:innen, der Verifikation nachzukommen oder ignoriert diese Anfragen, so wird er vom weiteren Auswahlverfahren ausgeschlossen.
3.6 Veröffentlichung zur Abstimmung und Abstimmung
Nach der Vorauswahl und der Verifikation werden notwendige Angaben (Vorname, Alter, Studienort) und die Antworten auf die Motivationsfragen bzw. das Bewerbungsvideo (nach Einwilligung) sowie optional (wenn der Kandidat dies einwilligt) ein Bild des Kandidaten auf der Website veröffentlicht und die Besucher der Website können für einen Kandidaten stimmen. Stimmberechtigt sind nur natürliche Personen. Jede natürliche Person darf dabei maximal einmal abstimmen. Sollte es zu Manipulationen bei der Abstimmung kommen, so behält sich die Talentzeit GmbH vor, entsprechende Sanktionen, bis hin zum Ausschluss vom Auswahlverfahren, vorzunehmen.
3.7 Auswahl der Gewinner
Die finale Platzierung der Teilnehmer ergibt sich aus einer Kombination aus 50% Jury-Voting und 50% öffentlichem Voting. Sollten zwei Teilnehmer nach Jury-Voting und öffenlticher Abstimmung gleich viele Punkte haben, erhält der Bewerber mit der besseren Jury-Wertung das Stipendium.
4. Veröffentlichung nach Abstimmung
Alle Teilnehmer am Auswahlverfahren werden, sofern wir keinen Widerruf der Einwilligung erhalten, bis zum nächsten Stipendium (welches jährlich vergeben wird) mit ihrem Bewerbungsprofil auf der Seite angezeigt. Die Stipendiat:innen werden außerdem hervorgehoben und es wird mit ihrer Einwilligung ein Interview in unserem Blog veröffentlicht. Sobald das nächste Stipendium startet (für gewöhnlich nach einem Jahr) verbleiben nur noch die Bilder der Stipendiaten online, versehen mit dem Vornamen, ihrem damaligen Alter und damaligen Studienort. Der Veröffentlichung kann jederzeit widersprochen werden, in dem Fall werden die Inhalte binnen fünf Werktagen von unserer Webseite genommen.
5. Datenschutz
5.1 Allgemein
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten liegt uns sehr am Herzen. Wir sind uns bewusst, dass den Teilnehmern an dieser Aktion ein besonders sensibler Umgang mit allen personenbezogenen Daten, die sie uns übermitteln, äußerst wichtig ist. Alle Daten die nicht wie beschrieben veröffentlicht werden, werden nicht an Dritte weitergegeben.
Die Datenschutzhinweise bezüglich der Webseite sind hier und in dem Formular verlinkt. Darüber hinaus weisen wir auf Folgendes hin:
5.2 Persönliche Daten
Bewerber:innen sollten keine persönlichen Daten in anderen als in den dafür vorgesehenen und gekennzeichneten Feldern eintragen. Jeder Bewerber ist dafür verantwortlich, welche Informationen er in sein Bewerberprofil einträgt. Persönliche Kontaktdaten werden nicht publiziert oder an Dritte weitergegeben. Die Talentzeit GmbH garantiert weiterhin, dass persönliche Daten niemals ohne die vorherige, ausdrückliche Zustimmung durch den Bewerber an Dritte weitergegeben werden.
5.3 Benachrichtigungen, Widerruf, Auskunftsrechte
Bewerber:innen können jederzeit Auskunft über ihre bei uns gespeicherten persönlichen Daten verlangen. Bewerbungen können weiterhin zu jedem Zeitpunkt zurückgezogen werden, durch die Löschung der Bewerberdaten ist in dem Fall ein Ausschluss vom Bewerber- und Auswahlverfahren verbunden und ggf. bereits abgegebene Stimmen werden ungültig, da sie nicht mehr zuordenbar sind. Auch nach Abschluss des Verfahrens kann jederzeit die Einwilligung der Veröffentlichung (siehe Punkt 3.6) widerrufen werden.
5.4 Speicherdauer
Ihre personenbezogenen Daten werden, wenn sie nicht in das Auswahlverfahren gelangen, spätestens nach 6 Monaten gelöscht, sofern wir keine anderslautende Einwilligung von Ihnen erhalten haben. Für die Teilnehmer am Auswahlverfahren, die aber kein Stipendium erhalten haben, gilt gleiches, mit der Ausnahme der Daten die für den Punkt 3.6 relevant sind, wobei dies jederzeit widerrufen werden kann. Sofern Sie ein Stipendium erhalten haben, werden Ihre persönlichen Daten weiterhin verarbeitet.
5.5 Rechte gegenüber dem Verantwortlichen
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist der Artikel 6 Abs. 1 f) DSGVO. Sie können Auskunft (Artikel 15 DSGVO) über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten sowie unter bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung (Artikel 16 DSGVO) oder die Löschung (Artikel 17 DSGVO) Ihrer Daten verlangen. Ihnen kann weiterhin ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten (Artikel 18 DSGVO) sowie ein Recht auf Herausgabe (Artikel 20 DSGVO) der von Ihnen bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zustehen. Gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO haben Sie weiterhin das Recht auf jederzeitigen Widerruf einer erteilten Einwilligung für die Zukunft. Darüber hinaus steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO) zu.
5.6 Sonstiges
Mit den Nutzungsbedingungen akzeptiert der Nutzer ebenfalls die diesbezüglichen Datenschutzbestimmungen, welche im Bewerbungsformular verlinkt sind.