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Die Sehnsucht nach dem Neuen, Aufregenden ist in vielen von uns. Der internationale Austausch und das Sammeln neuer Erfahrungen kann auch für eine spätere Karriere in Deutschland förderlich sein. Welche Möglichkeiten gibt es also ein Stellenangebot als Apotheker außerhalb von Deutschland anzunehmen?
Aus Deutschland in Europa arbeiten
Innerhalb Europas ist die Anerkennung der Apothekerausbildung einfach. Ihr Studium wird, sofern Sie ihre Approbation ab 1989 absolviert haben, automatisch anerkannt, sobald Sie ihre Unterlagen bei der zuständigen Behörde einreichen. Haben Sie ihre Ausbildung schon vor 1989 abgeschlossen, müssen Sie zusätzlich eine Bescheinigung erbringen, dass Sie während der letzten fünf Jahre ununterbrochen pharmazeutisch gearbeitet haben.
Um nun auch als Apotheker tätig sein zu können muss nur noch eine Sprachprüfung absolviert werden, die zeigt, dass Sie entsprechende Fähigkeiten besitzen einen Kunden zu verstehen und kompetent beraten zu können.
Der Europäische Berufsausweis
Der Europäische Berufsausweis ist kein Ausweis, wie man denken könnte, sondern ein elektronisches Verfahren, dass die Anerkennung der Apothekerausbildung beschleunigen kann. Hierbei wird der Antrag bei der entsprechenden Behörde in Deutschland elektronisch eingereicht. Dies prüft ihre Unterlagen auf Richtigkeit und sendet sie dann zu den Behörden des Aufnahmestaates. Auch eine Online-Verfolgung des Antrages wird ermöglicht.
Der Freund & Helfer beim Antrag stellen
Bei Problemen mit der Anerkennung von Berufsqualifikationen und Ähnlichem wurde innerhalb der Europäischen Union das Netzwerk SOLVIT errichtet. SOLVIT unterstützt alle EU-Bürger, die im Ausland arbeiten, studieren und leben möchten. In Deutschland ist das Bundesministerium für Wirtschaft der SOLVIT-Ansprechpartner.
Aus Deutschland in die Ferne ziehen
Wollen Sie ein Stellenangebot als Apotheker außerhalb der europäischen Union (EU), des europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz antreten, hängt die Zulassung von der jeweiligen Gesetzeslage des Aufnahmestaates ab. Meistens besteht kein Anspruch auf die Erteilung einer Berufserlaubnis. Die Entscheidung wird darüber im Rahmen einer Prüfung der Gleichwertigkeit und des Ermessens der Behörde getroffen. Häufig ist es notwendig, dass zu der Sprachprüfung diverse Themengebiete erneut geprüft werden.
Weitere Informationen und Ansprechpartner finden Sie auch bei der ABDA – Bundesvereinigung deutscher Apothekerverbände e.V..
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