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Fortbildungen in der Apotheke - Was muss man wissen?

Jennifer Schulte-Tickmann von Jennifer Schulte-Tickmann
Lesezeit: ca. 3 Min. | Beitrag vom :

Inhaltsverzeichnis:


Erkenntnisse in der medizinischen Forschung sind ebenso wie die Medizintechnik einem ständigen Wandel unterworfen. Dies schließt auch Medikamente ein, deren Entwicklung nicht zuletzt auf diesem Fortschritt beruhen. Für PTA, PKA und Apotheker bedeutet dies, dass Fortbildungen in der Apotheke unerlässlich sind.

Fortbildungen in der Apotheke - modern, vielseitig und individuell

Noch nie waren die Möglichkeiten an Fortbildungsmaßnahmen so umfangreich. Neben bewährten Büchern und modernen Medien kann auf Webinare, Inhouse-Seminare, Workshops und mehrwöchige Seminare in Form eines begleitenden Unterrichts zurückgegriffen werden.

Fortbildungen in der Apotheke - modern, vielseitig und individuell -
Das Angebot an Fortbildungen in der Apotheke sind vielfältig - Foto: Lacie Slezak, unsplash.com, CCO

CDs und Printmedien bieten eine Weiterbildung an, bei der die Lernwilligen flexibel ihre Zeit einteilen können. Auch Onlinekurse lassen viel persönlichen Spielraum, wenn es sich um einzelne Module handelt, die individuell erarbeitet werden. Für eine Teilnahme an einem Webinar ist allerdings ein fester Zeitrahmen einzurechnen. Man logt sich ein und folgt per Internet dem Vortrag. Fragen zum Weiterbildungsstoff können in der Regel direkt im Anschluss an das Webinar gestellt werden.

Beim Inhouse-Seminar liegt es ganz in der Hand des Arbeitgebers, in welchem Umfang die Fortbildungen für die Apotheke ablaufen. Hier kommen unterschiedliche Referenten in Frage. Mal sind es erfahrene Apotheker, mal Pharmareferenten oder andere Mitarbeiter von Arzneimittelherstellern, die ihr Wissen weitergeben. Die überlegte Auswahl der Themenschwerpunkte schafft einen spannenden Unterrichtsstoff, dem Mitarbeiter gerne folgen.

Der Workshop am Wochenende oder der begleitende Unterricht wird in der Regel von externen, fachlich qualifizierten Seminaranbietern durchgeführt. Hohe Qualität - und die erforderlichen Punkte für das Fortbildungszertifikat für PTA - werden durch zertifizierte Maßnahmen erzielt. Über die Bundesapothekerkammer erhält man Auskunft über seriöse Anbieter und hochrangige Seminare.

Kostenübernahme des Arbeitgebers

Fortbildungen in der Apotheke können sowohl auf Veranlassung des Arbeitsgebers als auch aus eigenem Interesse in Angriff genommen werden. Dieser Unterschied wirkt sich in arbeitsrechtlicher Hinsicht aus, wenn die Frage aufkommt, ob die Weiterbildung Arbeitszeit ist oder nicht. Grundsätzlich gilt, dass vom Arbeitgeber angeordnete Weiterbildungen Arbeitszeit sind, auch wenn sie am Wochenende durchgeführt werden. Mittagspausen zählen dabei nicht als Arbeitszeit, aber die reine Fahrzeit zum Veranstaltungsort muss angerechnet werden. Übernachtungen und am Seminarort verbrachte Stunden, die in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit der Maßnahme stehen, sind dagegen als Freizeit zu betrachten.

Schwierig wird die Berechnung einer Arbeitszeit allerdings dann, wenn Weiterbildung keinem festen Zeitrahmen unterliegt. Ob und wie die Lektüre eines Fachbuches, die Arbeit mit einer CD oder die freie Bearbeitung von Fortbildungsmodulen als Arbeitszeit angerechnet werden können, klärt man am besten vorab mit dem Arbeitgeber ab.

Freiwillige Weiterbildungen, die nicht vom Betrieb ausgehen, sind in der Regel Freizeit. Das schließt aber nicht aus, dass nicht trotzdem unverbindlich ein Freizeitausgleich gewährt werden kann. Arbeitnehmer dürfen sich gerne danach erkundigen, und Arbeitgeber sollten wertvollen Mitarbeitern von sich aus ein entsprechendes Angebot machen. Weiterbildungen sind immer für beide Seiten eine Win-Win-Situation, deshalb ist eine arbeitsvertragliche Vereinbarung über die Handhabung durchaus sinnvoll.

Bildungswillige Mitarbeiter finden

Auch für die Kostenübernahme von Weiterbildung in der Apotheke gibt es zwei gesetzliche Regelungen. Was vom Arbeitgeber aus als verpflichtend betrachtet wird, ist von ihm zu bezahlen. Bei teuren Weiterbildungsmaßnahmen kann jedoch ein Arbeitsvertrag durchaus die Klausel enthalten, dass bei frühzeitigem Ausscheiden aus dem Betrieb die Kosten oder ein Teil des Betrages vom Arbeitgeber zurück zu erstatten sind.

Alles, was auf eigene Faust in Angriff genommen wird, kann, aber muss nicht bezahlt werden. Dies gilt unabhängig vom Betrag, lediglich steuerlich besteht bei Eigenbezahlung ein kleiner Vorteil. Großzügigkeit auf Seiten des Arbeitgebers zahlt sich jedoch meist aus. Für Mitarbeiter wiederum lohnt es sich, die Bereitschaft zur Weiterbildung von sich aus anzusprechen und nachzufragen, ob und wie eine Kostenübernahme oder Kostenteilung aussehen kann.


 
Ein Beitrag von:
Jennifer Schulte-Tickmann

Jennifer ist Autorin beim Deutschen Apotheker Service. Sie informiert über aktuelle Nachrichten, praktisches Wissen und nützliche Tipps für angehende Apotheker, PTA, PKA und Pharmaziestudierende.

     

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