Inhaltsverzeichnis:
- Was sind Pharmazeutische Dienstleistungen in der Apotheke - ein Überblick
- Wo gibt es Informationen zu den Pharmazeutischen Dienstleistung?
- Wer kann die Pharmazeutischen Dienstleistungen in Anspruch nehmen?
- Wer im Apothekenteam darf pharmazeutische Dienstleistungen durchführen?
- Rechtliche Grundlage der Pharmazeutischen Dienstleistungen
- Wie werden die pharmazeutischen Dienstleistungen vergütet?
Die Apotheken vor Ort sollen weiter gestärkt werden. Dazu wurde unter anderem das Vor-Ort-Stärkungsgesetz (VOASG) veranlasst, in welchem u. a. der Anspruch auf pharmazeutische Dienstleistungen für Patienten und Patientinnen gesetzlich festgelegt wurde. Insgesamt sind damit Dienstleistungen gemeint, die über die reine Pflicht zur Beratung und Information, welche in der Apothekenbetriebsordnung festgelegt ist, hinausgehen. So können Apotheken-Kunden in ihrer Vor-Ort-Apotheke niederschwellige Angebote zur Gesundheitsförderung in Anspruch nehmen.
Was sind Pharmazeutische Dienstleistungen in der Apotheke - ein Überblick
Um eventuellen Versorgungsdefiziten entgegenzuwirken, haben die Vor-Ort-Apotheken seit Kurzem die Möglichkeit, pharmazeutische Dienstleistungen anzubieten, die von der Krankenkasse bezahlt werden. Nach PZ-Angaben sind es insgesamt fünf Dienstleistungen, die Apotheken anbieten dürfen.
Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation
Standardisierte Risikoerfassung hohen Blutdrucks
Pharmazeutische Betreuung von bei oraler Antitumortherapie
Pharmazeutische Betreuung von Organtransplantierten
Erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik
Wo gibt es Informationen zu den Pharmazeutischen Dienstleistung?
Die Abda hat für ihre Mitglieder umfassende Informationen zu den Dienstleistungen zusammengeführt. Dabei werden den Apothekerinnen und Apothekern unter anderem praktische Checklisten und Gesprächsleitfäden bereitgestellt sowie jede Dienstleistung im Detail beschrieben.
Wer kann die Pharmazeutischen Dienstleistungen in Anspruch nehmen?
Damit Patientinnen und Patienten Anspruch auf die Pharmazeutischen Dienstleistungen erheben können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie müssen neue Tabletten oder Kapseln gegen eine Krebserkrankung einnehmen.
- Sie nehmen Blutdrucksenker aufgrund eines ärztlich diagnostizierten Bluthochdrucks ein.
- Sie müssen fünf oder mehr verschriebene Arzneimittel einnehmen.
- Sie müssen aufgrund einer Organtransplantation neue Medikamente verschrieben bekommen haben, die die körpereigene Abstoßreaktion hemmen.
- Sie müssen Medikamente zum Inhalieren aufgrund einer Atemwegserkrankung erhalten.
Wer im Apothekenteam darf pharmazeutische Dienstleistungen durchführen?
Nicht jeder pharmazeutische Mitarbeiter darf jede Dienstleistung durchführen. Lediglich die “standardisierte Risikoerfassung bei Bluthochdruck” darf von jedem Teammitglied, auch Pharmazeuten im Praktikum und PTA im Praktikum, durchgeführt werden.
Anders sieht dies schon bei den Inhalationsübungen aus. Diese dürfen nur von pharmazeutischem Personal mit abgeschlossener Berufsausbildung durchgeführt werden, dementsprechend nicht von Praktikanten. Für die beiden genannten Dienstleistungen sind keine Zusatzqualifikationen seitens des Personals notwendig.
Die weiteren drei pharmazeutischen Dienstleistungen basieren auf einer Medikationsanalyse, welche nur von approbierten Apothekerinnen und Apothekern durchgeführt werden darf. Darüber hinaus benötigen sie für die jeweiligen Dienstleistungen Zusatzqualifikationen.
Sowohl bei der erweiterten Medikationsberatung bei Polymedikation als auch bei der weiterführenden Betreuung bei der oralen Antitumortherapie und nach einer Organtransplantation benötigen Apothekerinnen und Apotheker eine Zusatzqualifikation: Die Fortbildung zum Thema “Medikationsanalyse, Medikationsmanagement als Prozess”, dessen Curriculum von der Bundesapothekerkammer zusammengestellt wurde. Es werden neben dieser auch andere gleichwertige Fort- und Weiterbildung akzeptiert.
Rechtliche Grundlage der Pharmazeutischen Dienstleistungen
2020 ist das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken in Kraft getreten. Dabei geht es darum, den Wettbewerb zwischen Online- Apotheken und den Apotheken vor Ort fairer zu gestalten. Unter anderem beinhaltet das Gesetz auch, dass Apotheken weiterführende pharmazeutische Dienstleistungen anbieten dürfen und dafür Geld erhalten. Dies stellt sicher, dass Patientinnen und Patienten besser betreut und versorgt werden können.
Wie werden die pharmazeutischen Dienstleistungen vergütet?
Pharmazeutische Dienstleistung | Netto-Beitrag |
---|---|
Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation | 90 € |
Standardisierte Risikoerfassung hohen Blutdrucks | 11,20 € (wenn sie mind. ein antihypertensives Medikament nehmen) |
Pharmazeutische Betreuung von bei oraler Antitumortherapie | 90 € + 17,55 € für ein Follow-up-Gespräch |
Pharmazeutische Betreuung von Organtransplantierten | 90 € + 17,55 € für ein Follow-up-Gespräch |
Erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik | 20 € |
Weitere ausführliche Informationen zu den Pharmazeutischen Dienstleistungen finden Sie, neben dem Portal der ABDA, auch auf der Webseite der PZ.
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