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Wer schon einmal nach Ladenschluss Medikamente aus einer Apotheke besorgen musste, hat vermutlich Erfahrung mit dem Apotheken-Notdienst gemacht. Oft steht der Kunde dann bei seiner Stamm-Apotheke vor verschlossener Tür und findet ein Hinweisschild mit der diensthabenden Apotheke.
Wie ist der Notdienst von Apotheken in Deutschland geregelt?
Während der allgemeinen Ladenschlusszeiten, an Samstagnachmittagen und an Sonn- und Feiertagen sind die meisten Apotheken geschlossen. Das Apothekengesetz verlangt, dass die Versorgung mit Medikamenten auch zu diesen Zeiten sichergestellt sein muss. Daher sind deutschlandweit Apotheken zu regionalen Gruppen zusammengeschlossen, in denen die Dienstbereitschaft rotiert.
Der Notdienst gilt von morgens ab Öffnungszeit bis zum nächsten Morgen. Die Organisation des Notdienstes liegt in der Verantwortung der Apothekerkammer des zuständigen Bundeslandes. In manchen Gebieten gibt es auch Apotheken, die in ständiger Dienstbereitschaft sind, beispielsweise auf einer bewohnten Insel. Allerdings ist der Notdienst kein Instrument, das für mehr Stellen als PTA oder für Apotheker-Stellen sorgt.
Außerdem ist jede Apotheke verpflichtet, durch einen Aushang außerhalb ihrer Öffnungszeiten auf die Apotheke hinzuweisen, die dienstbereit ist. Damit soll sichergestellt werden, dass Kunden im Notfall nicht viele Apotheken aufsuchen müssen, sondern gleich bei der ersten geschlossenen Apotheke erfahren, wo Sie Medikamente erhalten können.
Die Information über die dienstbereite Apotheke wird auch in Tageszeitungen und von den Städten und Landkreisen veröffentlicht. Auch im Internet gibt es Suchdienste, bei denen man erfahren kann, welche Apotheken im Umkreis Notdienst haben.
Regelungen für den Notdienst
Für den Notdienst gelten zusätzliche Regelungen. Auch wenn in Apotheken im Normalbetrieb auch Kosmetika und andere apothekenübliche Artikel über den Ladentisch gehen, ist das Angebot nach offiziellem Ladenschluss im Notdienst beschränkt. Erlaubt ist der Verkauf von Medikamenten, Krankenpflegeartikeln, Desinfektionsmitteln, Artikeln für die Pflege und Ernährung von Säuglingen und hygienische Artikel.
Der Apothekennotdienst soll keine Konkurrenz zu anderen Geschäften darstellen. Daran müssen sich Mitarbeiter im Notdienst halten, unabhängig davon ob sie Stellen als PTA oder Apotheker-Stellen besetzen.
Wer den Notdienst einer Apotheke in Anspruch nimmt, muss üblicherweise einen Zuschlag zahlen, die Notdienstgebühr oder der Notdienstzuschlag. Es handelt sich um einen einmaligen Zuschlag, unabhängig von der Anzahl der Rezepte, die vorgelegt werden. Außerdem liegt es im Ermessen der Apotheke, ob dieser Zuschlag erhoben wird.
Eine Apotheke, die einen freiwilligen Notdienst anbietet, darf die Notdienstgebühr nicht berechnen. Hat der Arzt auf dem Rezept die Eilbedürftigkeit vermerkt, übernimmt die Krankenkasse die Gebühr.
Besonderheiten bei der Medikamentenabgabe
Im Notdienst einer Apotheke werden Medikamente und Arzneimittel abgegeben. Somit stellt der Notdienst eine pharmazeutische Tätigkeit dar, für die in jedem Fall ein Apotheker anwesend sein muss. In Ausnahmefällen kann auch ein Apothekerassistent oder ein Pharmazieingenieur den Apotheker vertreten. Ein pharmazeutisch-technischer Assistent kann den Notdienst nicht alleine durchführen. In größeren Apotheken mit vielen Apotheker-Stellen und Stellen als PTA kann der Notdienst durch ein Team organisiert werden.
Dem Apotheker stehen während des Notdienstes nur die vorhandenen Lagerbestände zur Verfügung, eine Bestellung bei einem medizinischen Lieferdienst ist nicht möglich. Ist ein nachgefragtes Medikament nicht verfügbar, muss er in der Lage sein, es durch eine Rezeptur zu ersetzen. Das kann in großen Apotheken durch Mitarbeiter durchgeführt werden, die Stellen als PTA oder Apotheker-Stellen besetzen.
Damit die Medikamentenversorgung der Patienten auch im Notdienst in vielen Fällen sichergestellt werden kann, kann der Apotheker auch ein ähnliches Arzneimittel auswählen. Und zwar in solchen Fällen, wo kein Medikament mit identischen Wirkstoffen verfügbar ist. Allerdings sind Apotheken verpflichtet, Medikamente entsprechend dem durchschnittlichen Wochenbedarf verfügbar zu halten. Dazu kommen noch weitere Arzneimittel, die laut Apothekenbetriebsordnung für Notfälle vorrätig sein müssen.
Das Notdienstfenster
Die Durchführung des Apothekennotdienstes birgt auch Sicherheitsrisiken. Nur wenige Apotheken öffnen während des Notdienstes den Verkaufsraum, sondern nutzen ein Notdienstfenster. Mit einer Klingel können Kunden auf sich aufmerksam machen. Die Übergabe des Rezepts und die Aushändigung der Medikamente erfolgt komplett über das Notdienstfenster. Damit kann die Apotheke das Risiko eines Überfalls in den Nachtstunden deutlich reduzieren.
Während des Notdienstes ist oft nur ein einziger Apotheker anwesend.
Apotheken-Dienst an Heiligabend und Silvester
Heiligabend und Silvester gelten in Deutschland nicht als gesetzliche Feiertage. Somit haben Arbeitnehmer an diesen Tagen nicht automatisch frei. In Apotheken gelten für Apotheken gesonderte Regeln. Hat eine Apotheke keinen Notdienst, so muss sie laut Gesetz ab 14 Uhr an Heiligabend schließen, da sie unter das Ladenschlussgesetz fallen. Für Apotheken im Notdienst gelten die üblichen Regeln.
Auch Silvester in generell betrachtet ein ganz normaler Arbeitstag. In der Apothekenbetriebsordnungen heißt es, dass Apotheken ab 14 Uhr von der ständigen Dienstbereitschaft befreit - außer natürlich im Notdienst.
Laut Annahmeverzug des Arbeitgebers sind Letztere nicht berechtigt, bei einer Schließung der Apotheke die Nachmittagsstunden als Arbeitszeit abzuziehen. Sie dürfen diese auch nicht auf einen anderen Zeitpunkt verlegen oder Mitarbeiter auffordern, für diese Zeit Urlaub zu nehmen. Jedoch müssen Mitarbeiter ihre Arbeitskraft anbieten, welche vom Chef angenommen werden könnte, auch wenn die Apotheke geschlossen ist. Nimmt der Arbeitgeber diese nicht in Anspruch, haben die Mitarbeiter einen Vergütungsanspruch, ohne dass sie vor- oder nacharbeiten oder Urlaub nehmen müssen.
Wie wird der Notdienst vergütet?
Wie häufig eine Apotheke einen Notdienst übernehmen muss, hängt von der Anzahl der Apotheken ab, die sich ein Gebiet teilen. Es gibt keinen Zusammenhang mit den Apotheker-Stellen oder den Stellen als PTA in der betroffenen Apotheke. Üblicherweise fällt dieser Dienst alle 5 bis 10 Tage an.
Für die Arbeitszeit während des Notdienstes erhalten Mitarbeiter einen Freizeitausgleich oder eine Vergütung zum tariflichen Stundensatz. Die Nachtarbeitszeit nach 22 Uhr wird mit Freizeit oder einer neu geregelten Mindestvergütung ausgeglichen. Das gilt für Apotheker-Stellen, für Pharmazie-Ingenieure und für Apothekerassistenten und auch für Stellen als PTA.
Da der Notdienst in bevölkerungsschwachen Gebieten wegen der geringen Anzahl an Kunden oft ein verlustreiches Geschäft ist, wird er meist vom Apothekenleiter selbst durchgeführt.
Das Team des Deutschen Apotheker Service recherchiert nach aktuellen Themen und Entwicklungen der Apotheken-Branche.
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