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Der Pharmazeut im Praktikum - Voraussetzungen, Inhalte und Bezahlung

Viktoria Abrams von Viktoria Abrams
Lesezeit: ca. 6 Min. | Beitrag vom :

Inhaltsverzeichnis:


Nach dem zweiten Staatsexamen erfolgt der letzte und entscheidende Schritt für angehende Apotheker: das Praktische Jahr (PJ). Als Pharmazeut im Praktikum (abgekürzt PhiP) oder Pharmaziepraktikant übernimmt dieser unter Anleitung eines erfahrenen Apothekers in einer Ausbildungsapotheke berufsrelevante Aufgaben. Eine Beschäftigung in Industrie und Forschung ist ebenfalls möglich. Nach erfolgreichem Abschluss steht einer Karriere als Apotheker nichts mehr im Wege.

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Voraussetzungen und Dauer des Praktischen Jahres nach dem Pharmaziestudium

Pharmazeuten im Praktikum müssen das Pharmazistudium und das zweite Staatsexamen erfolgreich absolviert haben, um sich für das Praktische Jahr qualifizieren zu können. Es schließt also direkt an das Studium an und die Pharmaziepraktikanten erhalten den Status eines Auszubildenden.

Die Dauer des Praktikums beträgt zwölf Monate, davon sind sechs Monate in einer öffentlichen Apotheke, die keine Zweigapotheke ist, und sechs Monate in einer Krankenhausapotheke, einem Universitätsinstitut, in der pharmazeutischen Industrie, in einer amtlichen Arzneimitteluntersuchungsstelle oder einer Bundeswehrapotheke zu absolvieren. Es ist auch möglich, die gesamte Praktikumszeit in einer öffentlichen Apotheke abzuleisten. Im Ausland absolvierte Praktika können in Einzelfällen und nach Genehmigung durch das Landesprüfungsamt anerkannt werden.

Grundlage des Praktikums ist der "Leitfaden für die praktische Ausbildung von Pharmazeuten im Praktikum in der Apotheke”, der den Musterausbildungsplan und verschiedene Arbeitsbögen enthält, und auch der “Kompetenzorientierte Lernzielkatalog Pharmazie - Perspektivpapier “Apotheke 2030””. Letzterer umfasst Ausbildungsinhalte, die eine intensivere Betrachtung erhalten sollen und auch Inhalte, die neu eingeführt werden. Der Lernzielkatalog setzt sich dabei als Aufgabe, dem PhiP seine Aufgaben anhand eines modernen Ansatzes und kompetenzorientiert zu vermitteln. Ziel des Praktischen Jahres ist es, dass der Pharmazeut im Praktikum das im Studium vermittelte Wissen vertieft und praktische Fähigkeiten, die zur Ausübung des Apothekerberufes notwendig sind, erlernt. Dabei wird der Pharmazeut im Praktikum einem Apotheker oder - in Forschungseinrichtungen - einem Professor unterstellt, welcher ihn beaufsichtigt und anleitet. Formalitäten und Ablauf sind in §4 der Approbationsordnung (AAppO) geregelt.

Vorraussetzung: Pharmaziestudium und das zweite Staatsexamen

Dauer: 12 Monate

Wo? 6 Monate in öffentlicher Apotheke und 6 Monate in Krankenhaus- oder Bundeswehrapotheke, Universität, pharmazeutische Industrie, amtliche Arbeimitteluntersuchungsstelle, ggf. auf 12 Monate in einer öffentlichen Apotheke

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Bewerbung und Arbeitsvertrag im Pharmaziepraktikum

Der Pharmazeut im Praktikum kann sich selbständig bewerben oder aber sich passend vermitteln lassen. Bei der Wahl der Apotheke lohnt es sich vorher ein wenig Recherchearbeit zu tätigen, je nachdem welchen Schwerpunkt man selbst in der Ausbildung kennenlernen möchte. Soll es eine ländliche Apotheke mit großer Stammkundschaft oder doch eine Stadtapotheke sein? Lege ich wert auf Automatisierung oder eher auf intensive Beratung? Setzt die Apotheke einen eigenen Schwerpunkt auf zusätzliche Beautyprodukte, Homöopathie oder Ernährungsberatung? All das kann der PhiP vorher berücksichtigen und sich nach seinen Vorlieben bewerben.

Verläuft das Vorstellungsgespräch zur beiderseitigen Zufriedenheit, setzt der Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag auf, der unter anderem Arbeitszeiten, Vergütung und Aufgaben regelt. Während der gesamten Praktikumszeit befindet sich der Pharmazeut im Praktikum in einem sogenannten Ausbildungsverhältnis. Bei den Apothekerkammern kann der angehende Pharmazeut bei Bedarf einen Ausbildungsausweis beantragen, wodurch er Vergünstigungen, etwa im Bereich des Nahverkehrs, erhält.

Der Arbeitsvertrag im Detail und Vergütung während des Praktikums in der Apotheke

Wird das Praktische Jahr in einer öffentlichen Apotheke absolviert, sind Arbeitszeit und Gehalt durch einen Arbeitsvertrag geregelt, der aus dem Tarifvertrag für Apotheker hervorgeht. Nach derzeitigem Stand beträgt die wöchentliche Arbeitszeit 40,0 Stunden und der Pharmazeut im Praktikum erhält 34 Werktage Urlaub. Der Tarifvertrag regelt auch das monatliche Gehalt des Praktikanten: Aktuell werden 947 Euro brutto ausbezahlt. Sind entweder Praktikant oder Arbeitgeber nicht Mitglied der verhandelnden Organisationen, können abweichende Regelungen getroffen werden - die monatlich nach Tarifvertrag festgelegte Vergütung ist dann nicht bindend. In der Industrie, Forschung oder bei anderen Arbeitgebern können ebenfalls abweichende Tarifverträge gelten, sodass die oben genannten Zahlen nur die Regel sind, wenn sich der Arbeitsvertrag an den festgelegten Standards der zuständigen Gewerkschaft Adexa orientiert. Mit erfolgreich abgeschlossenem Studium erfolgt auch eine deutliche Steigerung im Gehalt eines Apothekers.

Wochenarbeitszeit: 40,0 Stunden

Urlaubsanspruch: 34 Werktage

Gehalt nach Tarif: 947 € brutto

Aufgaben und Inhalte der Ausbildung Praktischen Jahr eines Pharmaziestudierenden

Die wichtigsten Punkte, die während des Praktischen Jahres in der Apotheke gelehrt werden müssen, sind in der Anlage 8 der Approbationsordnung definiert. Weitere Orientierungspunkte für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bietet die Bundesapothekerkammer in dem bereits erwähnten "Leitfaden für die praktische Ausbildung von Pharmazeuten im Praktikum". Wichtige Aufgabenbereiche sind u. a.:

  • Betriebsablauf und Arbeitsschutz
  • Warenwirtschaft und Apothekenbetrieb (Warenannahme, Lagerung, Verkauf)
  • Prüfung und Herstellung (Sicherheitsvorschriften / Dokumentation)
  • Beratungsgespräche

In regelmäßigen Evaluierungsgesprächen tauschen sich sich der anleitende Apotheker und der Praktikant über Ziele, Erwartungen sowie Probleme aus. Auch der Punkt der Digitalisierung nimmt einen wichtigen Teilabschnitt der Ausbildung ein: Digitale Kernkompetenzen umfassen dabei das kritische Sammeln von Daten sowie diese zu managen und zu bewerten als auch die Datensicherheit und den Datenschutz im Blick zu haben und Informationstechnologien zu nutzen. Insgesamt bereitet das Praktische Jahr Pharmaziestudierende mit fundiertem Wissen und Praxis auf die Karriere als Apotheker vor.

Theoretischer Unterricht im PJ des Pharmaziestudiums

Begleitend zum Berufspraktikum nimmt der Pharmazeut im Praktikum am Praktikumsbegleitenden Unterricht (PBU) teil. Dieser wird in jenem Bundesland absolviert, in welchem der Praktikant sein zweites Staatsexamen absolviert hat. Der theoretische Unterricht kann von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt sein, oft handelt es sich aber um einen vier-wöchigen Blockunterricht, der von den Apothekenkammern angeboten wird. Er findet zumeist an Pharmazeutischen Instituten statt und muss fristgerecht schriftlich angemeldet werden.

Der Pharmazeut im Praktikum muss sich selbst versichern

Der Praktikant hat sich darum zu kümmern, eine geeignete Krankenkasse zu finden. Die Anmeldung dazu übernimmt jedoch der Arbeitgeber, ebenso wie jene zur Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Bei der Rentenversicherung ist zu berücksichtigen, dass viele Apotheker nicht Mitglied der Deutschen Rentenversicherung, sondern Mitglied eines Versorgungswerkes, sind. Entsprechend muss sich der Pharmazeut im Praktikum im Vorfeld informieren, ob eine Mitgliedschaft vorgeschrieben oder optional ist. Dies ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt, sodass rechtzeitig Informationen von der zuständigen Kammer eingeholt werden sollten.

Abschluss des Phamaziepraktikums

Das Pharmaziepraktikum schließt mit dem dritten Staatsexamen ab. Dort werden die Kenntnisse, welche im Berufsprakikums-Jahr vermittelt wurden, abgefragt und überprüft. Das Staatsexamen wird stets in dem Bundesland abgelegt, in welchem auch die zweite Staatsprüfung absolviert wurde. Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung sind Bescheinigungen über die Teilnahme am Unterricht sowie Bescheinigungen über die Ableistung des Praktikumsjahres gemäß Approbationsordnung. Nach erfolgreichem Abschluss des dritten Staatsexamens kann die Approbation beantragt werden, mit welcher die Ausbildung zum Apotheker als abgeschlossen gilt.

Quellen:

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Ein Beitrag von:
Viktoria Abrams

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