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Der Pharmazeut im Praktikum - Voraussetzungen, Inhalte und Bezahlung

von Viktoria Abrams
Lesezeit: ca. 4 Min. | Beitrag vom

Zusammenfassung

Nach dem zweiten Staatsexamen erfolgt der letzte und entscheidende Schritt für angehende Apotheker: das Praktische Jahr (PJ). Als Pharmazeut im Praktikum oder Pharmaziepraktikant übernimmt dieser unter Anleitung eines erfahrenen Apothekers in einer Ausbildungsapotheke berufsrelevante Aufgaben. Eine Beschäftigung in Industrie und Forschung ist ebenfalls möglich.

Voraussetzungen und Dauer des Praktischen Jahres

Der Pharmazeut im Praktikum muss sein Studium und das zweite Staatsexamen erfolgreich absolviert haben, um sich für das Praktische Jahr qualifizieren zu können. Es schließt also direkt an das Studium an und der Pharmazeut im Praktikum erhält den Status eines Auszubildenden.

Die Dauer des Praktikums beträgt zwölf Monate, davon sind sechs Monate in einer öffentlichen Apotheke, die keine Zweigapotheke ist, und sechs Monate in einer Krankenhausapotheke, einem Universitätsinstitut, in der pharmazeutischen Industrie, in einer amtlichen Arzneimitteluntersuchungsstelle oder einer Bundeswehrapotheke zu absolvieren. Es ist auch möglich, die gesamte Praktikumszeit in einer öffentlichen Apotheke abzuleisten. Im Ausland absolvierte Praktika können in Einzelfällen und nach Genehmigung durch das Landesprüfungsamt anerkannt werden.

Ziel des Praktischen Jahres ist es, dass der Pharmazeut im Praktikum das im Studium vermittelte Wissen vertieft und praktische Fähigkeiten, die zur Ausübung des Apothekerberufes notwendig sind, erlernt. Dabei wird der Pharmazeut im Praktikum einem Apotheker oder - in Forschungseinrichtungen - einem Professor unterstellt, welcher ihn beaufsichtigt und anleitet. Formalitäten und Ablauf sind in §4 der Approbationsordnung (AAppO) geregelt.

Vorraussetzung: Pharmaziestudium und das zweite Staatsexamen

Dauer: 12 Monate

Wo? 6 Monate in öffentlicher Apotheke und 6 Monate in Krankenhaus- oder Bundeswehrapotheke, Universität, pharmazeutische Industrie, amtliche Arbeimitteluntersuchungsstelle

Bewerbung und Arbeitsvertrag

Der Pharmazeut im Praktikum kann sich selbständig bewerben oder sich passend vermitteln lassen. Verläuft das Vorstellungsgespräch zur beiderseitigen Zufriedenheit, setzt der Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag auf, der unter anderem Arbeitszeiten, Vergütung und Aufgaben regelt. Während der gesamten Praktikumszeit befindet sich der Pharmazeut im Praktikum in einem sogenannten Ausbildungsverhältnis. Bei den Apothekerkammern kann der angehende Pharmazeut bei Bedarf einen Ausbildungsausweis beantragen, wodurch er Vergünstigungen, etwa im Bereich des Nahverkehrs, erhält.

Der Arbeitsvertrag im Detail und Vergütung

Arbeitszeit und Gehalt werden durch einen Arbeitsvertrag geregelt, der aus dem Tarifvertrag für Apotheker hervorgeht. Nach derzeitigem Stand beträgt die wöchentliche Arbeitszeit 40,0 Stunden und der Pharmazeut im Praktikum erhält 33 Werktage Urlaub. Der Tarifvertrag regelt auch das monatliche Gehalt des Praktikanten: Aktuell werden 947 Euro brutto ausbezahlt. Sind entweder Praktikant oder Arbeitgeber nicht Mitglied der verhandelnden Organisationen, können abweichende Regelungen getroffen werden - die monatlich nach Tarifvertrag festgelegte Vergütung ist dann nicht bindend. In der Industrie, Forschung oder bei anderen Arbeitgebern können abweichende Tarifverträge gelten, sodass die oben genannten Zahlen nur gelten, wenn sich der Arbeitsvertrag an den festgelegten Standards der zuständigen Gewerkschaft Adexa orientiert.

Wochenarbeitszeit: 40,0 Stunden

Urlaubsanspruch: 33 Werktage

Gehalt nach Tarif: 947 € brutto

Aufgaben und Inhalte der Ausbildung

Anlage 8 der Approbationsordnung regelt den Ablauf des Pharmaziepraktikums. Die Bundesapothekerkammer hat darüber hinaus einen "Leitfaden für die praktische Ausbildung von Pharmazeuten im Praktikum" herausgegeben, an welchem sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer orientieren können. Wichtige Aufgabenbereiche sind:

  • Betriebsablauf und Arbeitsschutz
  • Warenwirtschaft und Apothekenbetrieb
  • (Warenannahme, Lagerung, Verkauf)
  • Prüfung und Herstellung (Sicherheitsvorschriften / Dokumentation)
  • Beratungsgespräche

Es finden darüber hinaus regelmäßig Evaluierungen statt, bei welchem sich Arbeitgeber und -nehmer über Ziele, Erwartungen sowie Probleme austauschen.

Theoretischer Unterricht

Begleitend zum Berufspraktikum nimmt der Pharmazeut im Praktikum am Praktikumsbegleitenden Unterricht (PBU) teil. Dieser wird in jenem Bundesland absolviert, in welchem der Praktikant sein zweites Staatsexamen absolviert hat. Der theoretische Unterricht kann von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt sein, oft handelt es sich aber um einen vierwöchigen Blockunterricht, der von den Apothekenkammern angeboten wird. Er findet zumeist an Pharmazeutischen Instituten statt und muss fristgerecht schriftlich angemeldet werden.

Der Pharmazeut im Praktikum muss sich selbst versichern

Der Praktikant hat sich darum zu kümmern, eine geeignete Krankenkasse zu finden. Die Anmeldung dazu übernimmt jedoch der Arbeitgeber, ebenso wie jene zur Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Bei der Rentenversicherung ist zu berücksichtigen, dass viele Apotheker nicht Mitglied der Deutschen Rentenversicherung, sondern Mitglied eines Versorgungswerkes, sind. Entsprechend muss sich der Pharmazeut im Praktikum im Vorfeld informieren, ob eine Mitgliedschaft vorgeschrieben oder optional ist. Dies ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt, sodass rechtzeitig Informationen von der zuständigen Kammer eingeholt werden sollten.

Abschluss des Praktikums

Das Pharmaziepraktikum schließt mit dem dritten Staatsexamen ab. Dort werden die Kenntnisse, welche im Berufsprakikums-Jahr vermittelt wurden, abgefragt und überprüft. Das Staatsexamen wird stets in dem Bundesland abgelegt, in welchem auch die zweite Staatsprüfung absolviert wurde. Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung sind Bescheinigungen über die Teilnahme am Unterricht sowie Bescheinigungen über die Ableistung des Praktikumsjahres gemäß Approbationsordnung. Nach erfolgreichem Abschluss des dritten Staatsexamens kann die Approbation beantragt werden, mit welcher die Ausbildung zum Apotheker als abgeschlossen gilt.

Quellen:


 
Ein Beitrag von:
Viktoria Abrams

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