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Während in der freien Wirtschaft Gehälter immer wieder aufs Neue ausgehandelt werden müssen, wird das Gehalt in der Apothekenbranche, mit wenigen Ausnahmen, durch Tarifverträge geregelt. Doch wer macht sich eigentlich für die Gehälter in den Apotheken stark? Welche Gewerkschaft gibt es und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um ebenfalls Anspruch auf den Tarifvertrag für Apotheken zu erhalten? Wir haben für Sie recherchiert!
Tarif für Apothekenmitarbeiter
Gehälter und Ausbildungsvergütungen von Apothekern, PTA, PKA sowie Pharmazeuten im Praktikum werden in öffentlichen Apotheken meist tariflich geregelt. Dieses Vorgehen stellt sicher, dass die Vergütung von diesen nicht nur medizinisch sondern auch gesellschaftlich betrachtet sehr wichtigen Berufen auf einem angemessenen Niveau bleiben und der Beruf des Apothekers und der weiteren Berufsbilder nachhaltig attraktiv bleiben. Dabei werden die Tarife alle zwei Jahre neu verhandelt und verbessert, sodass auch perspektivisch gesehen die Berufe Apotheker, PTA oder auch PKA sehr gute Arbeits- und Gehaltsbedingungen haben werden. In Deutschland werden die Tarife von der Apothekengewerkschaft ADEXA verhandelt.
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Apotheken-Tarif durch ADEXA
Die Tarifverträge von ADEXA gliedern sich in verschiedene Teile. Auf der einen Seite stehen die Rahmentarife, unterteilt in den Bundesrahmentarifvertrag für Apotheken, kurz BRTV, und den Rahmentarifvertrag Nordrhein (RTV). In diesen werden arbeitsrechtliche Themenkomplexe wie Urlaub, Arbeitszeiten, Kündigungsbedingungen etc. festgehalten und geregelt. Auf der anderen Seite stehen die Gehaltstarifverträge für das gesamte Bundesgebiet (außer Nordrhein und Sachsen, wo es gesonderte Tarifverträge bzw. Regelungen gibt). Letztere Tarife regeln das Gehalt von allen Mitarbeitern in öffentlichen Apotheken.
Was ist ADEXA und wie setzt sich die Gewerkschaft zusammen?
Als Gewerkschaft für alle Berufsgruppen in Apotheken setzt sich ADEXA als Tarifvertretung für die Bedingungen der Arbeitnehmer in der Apothekenbranche ein. Dabei wird jede Berufsposition berücksichtigt: von den Praktikanten über Auszubildende und Studierende bis hin zu Apothekern und Filialleitern. ADEXA stellte die einzige Gewerkschaft der Branche dar, die die Gehälter und Rahmenbedingungen in Apotheken mit den jeweiligen Arbeitgeberorganisationen verhandelt und so in Kraft treten lässt. Arbeitnehmer, die perspektivisch im Apothekenbereich arbeiten werden oder schon tätig sind, profitieren von einer Mitgliedschaft bei ADEXA. Doch wie ist die Gewerkschaft aufgebaut?
Die Mitglieder bei ADEXA teilen sich in vier Regionen auf:
- Nord: Apothekerkammerbezirke Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein
- West: Apothekerkammerbezirke Nordrhein und Westfalen-Lippe
- Mitte & Ost: Apothekerkammerbezirke Brandenburg, Berlin, Hessen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
- Süd: Apothekerkammerbezirke Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz und Saarland
Für die Interessen einer Region setzt sich ein jeweiliger Regionsvorstand (zwischen sechs und max. zwölf Mitglieder) ein, der alle drei Jahre neu gewählt wird. Die nächste Instanz ist dann der Beirat, in welchem jeweils drei Mitglieder pro Region vertreten sind. Das höchste Organ bei ADEXA ist die Delegiertenversammlung. Sie wählt den Vorstand sowie die Tarifkommission und ist letztlich für Satzungsänderungen verantwortlich.
Wofür setzt sich ADEXA ein?
Im Fokus der Arbeit von ADEXA steht der Einsatz für die Arbeitsbedingungen öffentlicher Apotheken und dass sich diese konstant halten und flächendeckend verbessern. ADEXA fordert eine angemessene Vergütung aller Leistungen für Apothekerinnen und Apotheker sowie angeschlossenen Berufsgruppen, wie beispielsweise PTA und PKA. Ebenso setzt sich die Apothekengewerkschaft erfolgreich für Filialapotheker ein, damit auch für diese Berufsposition eine tarifliche Zulage in den Gehaltsverträgen für Apotheken festgehalten werden.
Aber nicht nur die Verbesserung des Gehalts steht im Vordergrund der Arbeit von ADEXA. Viele weitere Komplexe sind Bestandteile der täglichen Arbeit der Gewerkschaft, wie beispielsweise:
- familienfreundliche Arbeitsplätze
- Verbesserung der Arbeitsbedingungen
- Klärung von arbeitsrechtlichen und tarifrechtlichen Fragen
- Modernisierung des Pharmaziestudiums
- Sicherung der lebenslangen Qualifizierung im Job durch Fort- und Weiterbildung
- Steigerung des Selbstbewusstseins von Apothekenangestellte
- u. v. m.
Mit wem verhandelt ADEXA?
Die bundesweit geltenden Tarifverträge für Apotheken (mit Ausnahme von Nordrhein und Sachsen) schließt ADEXA mit dem Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken, kurz ADA. Für das Gebiet Nordrhein laufen die Verhandlungen zwischen ADEXA und der Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter Nordrhein (TGL-Nordrhein). Dort gelten andere Gehaltsstufen als im bundesweit gültigen Tarifvertrag. In Sachsen laufen derzeit, so der letzte Stand, noch Verhandlungen über mögliche Tarife - bislang haben die aktuellen Verträge keine Gültigkeit.
Wann greift der ADEXA Tarif in Apotheken?
Die Bindung zum Tarifvertrag tritt nur dann in Kraft, wenn sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer jeweils Mitglied in der entsprechenden Tariforganisation sind. Bedeutet im Klartext: Tritt ein Apotheker eine Stelle in einer öffentlichen Apotheke an, muss er Mitglied bei ADEXA sein. Die Apotheke wiederum muss entweder eine Mitgliedschaft im ADA oder TGL Nordrhein besitzen. Nur wenn beide Komponenten zutreffen, kommen die Tarifverträge zur Geltung und die Gehälter und weitere Bedingungen treten in Kraft. Der Tarif greift sowohl für das Gehalt als PTA, das Gehalt als PKA als auch alle anderen Positionen in der Apotheke.
Wie Mitglied werden bei ADEXA?
Alle Angestellten in Apotheken, egal ob Apotheker, PTA, PKA-Praktikant oder auch Pharmazeuten im Praktikum, können Mitglied bei ADEXA werden. Der Beitrag für eine Mitgliedschaft beträgt monatlich 0,65 Prozent des niedrigsten Tarifgehalts in der jeweiligen Berufsgruppe, zuzüglich einer Rechtsschutzumlage von 2,00 Euro. Abweichungen zu diesem ADEXA-Mitgliedsbeitrag gelten beispielsweise für Mitglieder in Elternzeit und Arbeitslose. Wie die Beiträge entsprechend der Berufsposition ausfallen, haben wir für Sie zusammengefasst.
Berufsposition | Mitgliedsbeitrag |
---|---|
Apotheker*innen/Diplom-Pharmazeut*innen | 25,28 € |
Apotheker-Assistent*innen | 21,06 € |
Pharmazie-Ingenieur*innen | 20,06 € |
Apotheken-Assistent*innen | 19,59 € |
PTA | 15,97 € |
PKA (Pharm. Assistent*innen, Apothekenhelfer*innen, Facharbeiter*innen) | 14,14 € |
andere Berufsgruppen | 14,14 € |
Pharmazeut*innen im Praktikum | 8,25 € |
PTA-Praktikant*innen | 6,76 € |
PKA-Auszubildende | 6,76 € |
Mindestbeitrag | 3,50 € |
Rentner*innen | 3,50 € |
Pharmazie-Studierende (bis 10. Semester) | beitragsfrei |
PTA-Schüler*innen | beitragsfrei |
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